Was sollte im Impressum einer Webseite stehen?
Veröffentlicht am 24.02.2010
Diese Frage bekommen wir oft von unseren Kunden gestellt. Im Shopbetreiber-Blog von Trusted Shops gibt es dazu einen sehr umfangreichen Artikel.
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In diesem Artikel wird auch die Frage des Haftungsausschlusses (Disclaimer) im Impressum geklärt. Sie sind bestimmt schon mal über diesen Text gestolpert:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."
Hier gibt es immer wieder Mißverständnisse. Wir empfehlen schon lange auf diesen Passus zu verzichten. Im Shopbetreiber-Blog steht dazu folgendes:
Disclaimer
Disclaimer, d.h. Haftungsausschlüsse für Links oder Inhalte der eigenen Seite, sind meist sinnlos und bewirken häufig das Gegenteil, weil der Eindruck entsteht, man sei sich darüber im Klaren, dass man fragwürdige Seiten verlinkt. Insbesondere pauschale Haftungsausschlüsse im Impressum, die sich auf das vielzitierte Urteil des LG Hamburg beziehen, sind wirkungslos. Denn das LG Hamburg hat gar nicht das entschieden, was in diesen Disclaimern steht.
Links auf fremde Seiten sollten Sie bei Erstellung sorgfältig überprüfen und müssen Sie ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes entfernen, weil Sie sonst selbst haftbar für die fremden Inhalte sind. Disclaimer, mit denen Sie sich von verlinkten Seiten pauschal distanzieren, sind rechtlich wirkungslos.
Aber der nächste Irrtum kündigt sich schon an. Der Abmahnhinweis: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt". Aber auch hierzu finden Sie Informationen in dem Artikel.
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Kommentare zu "Was sollte im Impressum einer Webseite stehen?"
E-Ratgeber
Das Bundesministerium der Justiz will Firmen jetzt mit einem Leitfaden dabei helfen, die Anbieterkennzeichnung ihrer Website den Anforderungen des Telemediengesetzes zu gestalten. Der E-Ratgeber steht als kostenloser PDF-Download beim BMJ bereit.www.bmj.bund.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf

eRecht24
Ein nützlicher Generator zum Erstellen eines Impressums findet man auch auf der Seite www.e-recht24.de/impressum-generator.htmlHier finden Sie auch weitere Informationen zum Impressum.