Wirtschafts-Identifikationsnummer gehört ins Impressum
Veröffentlicht am 06.11.2008
Das Bundeszentralamt für Steuern hat in den letzten Tagen die sogenannten persönlichen Steuer-Identifikationsnummern versendet. Darüber hinaus erhalten Einzelunternehmer und Freiberufler noch eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer meist in einem separatem Schreiben. Juristische Personen und Personenvereinigungen erhalten nur die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Verwendet werden die bundeseinheitlichen und dauerhaften Identifikationsnummer für Steuerzwecke. Durch die Vergabe der beiden verschiedenen Nummern soll der private und der geschäftliche Teil der Steuererklärungen klar getrennt werden. Die Nummern sind zukünftig bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber anzugeben.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz (TMG) muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusätzlich zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum einer Webseite mit angegeben werden, aber nur sofern diese Nummern zugeteilt wurden.
Wir empfehlen dieser Verpflichtung nachzukommen, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden.
